Er umfasst den Innenhof und den Schlossgarten mit einer Fläche von 9 Hektar, einer Sammlung exotischer Gehölze, Blumenbeeten, einem romantischen Teich, zwei Pavillons, einer Kapelle, einem Kinderspielplatz sowie Blockhäusern, die früher der Ausbildung adliger Kinder dienten.
Zweifellos entstand das interessanteste Bauwerk unmittelbar beim Schloss im Garten – ein Kinderwirtschaftshof, der in der Vergangenheit der Erziehung adeliger Kinder diente. Spielerisch eigneten sich die Kinder hier die Grundlagen der Haushaltsführung, der Beetpflege, der Geflügelzucht, des Briefeschreibens oder des Kochens an. Das Ende des 19. Jahrhunderts brachte weitere Veränderungen – es entstanden ein Teich mit Seerosen, ein Tennisplatz, Pavillons, eine Kapelle, und das Gelände wurde eingezäunt und mit einer Wasserleitung ausgestattet. Fürst Franz Joseph von Auersperg (1856–1938) legte großen Wert auf die Vielfalt der Gehölzsammlung, weshalb der Garten und Park von Slatiňany heute zu den dendrologisch reichsten in Ostböhmen zählen. Dank Investitionen in den letzten Jahren wurden das gesamte Wegenetz, der Teich sowie alle Bauwerke restauriert, neue Bäume und Sträucher gepflanzt und auch Beete sowie Strauchgruppen erneuert. So können Besucher jedes Frühjahr nicht nur Hunderte blühender Rhododendren und Azaleen bewundern.
WICHTIGE INFORMATIONEN FÜR DEN BESUCH DES GARTENS
- Bitte beachten Sie die Besucherordnung – Sie finden sie HIER.
- Der Zutritt zum Schlossgarten ist nur während der Besuchszeiten möglich; für den Schlossgarten wird Eintritt erhoben – siehe Eintrittspreise.
- Der Zugang zum Schlosspark ist unter Einhaltung der Besucherordnung frei.
- Der Eintritt in den Garten ist nur über das Schlossgebäude möglich; nach Schließung der Kasse kann das Gelände nur durch das Drehkreuz im hinteren Teil des Gartens verlassen werden (ca. 500 m vom Schloss entfernt).
HINWEIS: Die Breite des Drehkreuzes erlaubt keine Durchfahrt mit großen Kinderwagen. Der Garten wird entsprechend der aktuellen Besuchszeiten verschlossen.
- Der Zutritt mit Hunden und Fahrrädern ist im Schlossgarten verboten.
- Jahreskarten sind während kostenpflichtiger Kulturveranstaltungen im Schlossgarten, außerhalb der Besuchszeiten sowie bei Schließung des Parks aufgrund schlechten Wetters, Vermietung usw. nicht gültig (über die Zugänglichkeit entscheidet die Verwaltung des Schlosses Slatiňany).
- Die Besichtigung des Schlossgartens erfolgt individuell und ohne Führung.
- Der Hang am östlichen Rand des Geländes ist nicht durch einen Zaun gesichert.
- Kindern unter 15 Jahren ist der Zutritt zum Gelände nur in Begleitung einer Person über 18 Jahren gestattet, die für das Verhalten des Kindes gemäß der Besucherordnung verantwortlich ist.
- Während des Aufenthalts im Schlossgarten ist der Besucher verpflichtet, auf Verlangen eines Mitarbeiters der Schlossverwaltung eine gültige Eintrittskarte oder Jahreskarte zur Kontrolle vorzulegen.
(individueller Rundgang)